- Gesundheit
Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte morgens per App, telefonisch oder per Mail in der Kita ab. Die Kitaleitung hat bei gewissen Krankheiten eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt und fragt deshalb nach, woran Ihr Kind erkrankt ist. Wir können einer Ausbreitung von Krankheiten in unserer Kita nur mit Ihrer Hilfe entgegenwirken, deshalb betrachten Sie bitte sorgfältig den Gesundheitszustand Ihres Kindes.
Wenn ein Kind erkrankt ist und dieses ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung hat, muss auch dieses zu Hause bleiben, da es Überträger sein kann.
Scharlach:
- wir benötigen einen Nachweis, dass ein Antibiotikum verabreicht wird (z.B. eine Kopie des Rezeptes). Da dies ohnehin vom Arzt verschrieben wird, lassen Sie sich bitte gleich einen Nachweis des Arztes ausstellen. Am zweiten Tag der Einnahme darf das Kind wieder in die KITA, wenn es keine Krankheitszeichen mehr hat.
- Wichtig ist aber die sofortige Information, da diese Krankheit für Schwangere ein hohes Risiko darstellt.
Läuse:
- Beim Auftreten von Kopfläusen ist die besondere Sorgfalt aller Eltern nötig. Wir erwarten, dass Sie die Kopfhaut aller Kinder mindestens 2x wöchentlich sorgfältig begutachten, solange unser „Läuse-Schild“ im Eingangsbereich aushängt.
- Wenn bei einem Kind Ihrer Gruppe ein Befund Nissen/Läuse vorliegt, erhalten alle Eltern dieser Gruppe einen „Läuse-Brief“-Info mit der Aufforderung zur Untersuchung. Sobald Sie den Abschnitt bei den Erzieherinnen abgegeben haben, darf das Kind die Gruppe wieder besuchen.
Bindehautentzündung:
Es gibt auch eine ansteckende Form der Bindehautentzündung. Deshalb ist ein ärztliches Attest über eine Behandlung erforderlich. Bei einer bakteriellen Entzündung muss ein Antibiotikum 3 Tage verabreicht werden. Bei einer virulenten Entzündung müssen alle Symptome abgeklungen sein. Solange darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen.
Fieber:
Das Kind muss vor seiner Rückkehr ein Tag fieberfrei sein.
(Hat das Kind ausschließlich Fieber, darf das Geschwisterkind die Einrichtung besuchen.)
Durchfall/Erbrechen
Wir können nicht diagnostizieren, was Durchfall oder Erbrechen auslöst. Deshalb gilt die generelle Regel: bei Durchfall und / oder Erbrechen darf das Kind erst 2 Tage nach dem letzten Auftreten wieder die KITA betreten.
Weitere Regeln im Umgang mit Kindergesundheit finden Sie auch im Infektionsschutzgesetz