Damit sind wir in einem hochsensiblen Bereich angelangt.

Die Aushänge im Eingangsbereich dienen dazu, Ihre Aufmerksamkeit für erste Symptome bei Ihrem Kind zu sensibilisieren und zu reagieren und auch insbesondere Schwangere, die unser Haus betreten, und Familien mit ungeimpften Kindern auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen.

Das sehr flexible Betreuungssystem hat den Nachteil, dass ansteckende Krankheiten sich schnell über mehrere Gruppen verbreiten.

Wenn die gleiche Information noch einmal an Ihrer Gruppenpinnwand (oder an einer der Gruppen, in der Ihr Kind im Laufe des Tages betreut wurde) auftaucht, dann wissen Sie, dass diese Krankheit in Ihrer Gruppe aufgetreten ist und Sie z.B. bei Läusebefall nun auch tätig werden müssen.

Gemeinschaftseinrichtungen sind ein wahrer Tummelplatz für Krankheitserreger und bieten günstige Bedingungen für eine Übertragung. Ein geschwächtes Abwehrsystem hat gute Chancen sich zu infizieren.

Wir sind alle gemeinsam aufgefordert, die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten so gering wie möglich zu halten.

Aber hier gehen die Meinungen oft weit auseinander. Wenn alle das gleiche Verständnis für Verantwortung an den Tag legen würden, wären Regeln und Gesetze unnötig. Da dies aber nicht der Fall ist, ist der Träger aufgefordert, festzulegen, wie in seiner KITA verfahren werden soll. Dies geschieht in der Satzung und dem Hygieneplan.

Für die KITA gibt es diverse Vorschriften, die einzuhalten sind. In dem Verständnis für die Belastungen und die Logistik, die die Erkrankung eines Kindes für die Familie bedeutet, haben wir in unserem Hygieneplan für bestimmte Erkrankungen Vorgehensweisen festgelegt, die sowohl Verständnis für Ihre Belastung als auch den Schutz der noch Gesunden in eine Ausgewogenheit bringen.

Das Infektionsschutzgesetz regelt ganz klar, die Verpflichtung der Eltern zur Information der  KITA, wenn eine ansteckende Krankheit in der Familie aufgetreten ist. Und das Erbringen eines Nachweises, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, wenn Sie Ihr Kind wieder zur KITA bringen. Das entsprechende Merkblatt wurde Ihnen im Aufnahmegespräch ausgehändigt.

Ein KITA-Betreuungsverbot besteht bei den in § 34 IfSG genannten Krankheiten auch dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Kind an einer solchen Krankheit leidet. Deshalb kann die KITA die Betreuung ablehnen, bis ein Kinderarzt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.

Es handelt sich hier überwiegend um seltene Erkrankungen. Für die „normalen“ haben wir folgende Vorgehensweisen festgelegt:

–   Scharlach:

abgesehen von der Tatsache, dass es heutzutage diverse Formen von Scharlach gibt, die dann auch nur noch Streptococcen-Infektion genannt werden, ist Scharlach über einen Zeitraum von 3 Wochen ansteckend, wenn er nicht antibiotisch behandelt wird. Fazit: wir benötigen einen Nachweis, dass ein Antibiotikum verabreicht wird (z.B. eine Kopie des Rezeptes). Da dies ohnehin vom Arzt verschrieben wird, lassen Sie sich bitte gleich einen Nachweis des Arztes ausstellen. Am zweiten Tag der Einnahme darf das Kind wieder in die KITA, wenn es keine Krankheitszeichen mehr hat.

Wichtig ist aber die sofortige Information, da diese Krankheit für Schwangere ein hohes Risiko darstellt.

Beachten Sie bitte auch, dass Geschwisterkinder Überträger sein können und einen entsprechenden Nachweis benötigen, sowie bei ansteckenden Krankheiten der Geschwister zu Hause bleiben müssen.

Schwangere Erzieherinnen erhalten ein Beschäftigungsverbot, bis das letzte erkrankte Kind wieder die KITA besucht.

–   Läuse:

Beim Auftreten von Kopfläusen ist die besondere Sorgfalt aller Eltern nötig. Wir erwarten, dass Sie die Kopfhaut aller Kinder mindestens 2x wöchentlich sorgfältig begutachten, solange unser „Läuse-Schild“ im Eingangsbereich aushängt.

Wenn bei einem Kind Ihrer Gruppe ein Befund Nissen/Läuse vorliegt, erhalten alle Eltern dieser Gruppe eine „Läuse-Brief“-Mail mit der Aufforderung zur Untersuchung. Sobald Sie den Abschnitt bei den Erzieherinnen abgegeben haben, darf das Kind die Gruppe wieder besuchen.

Im Wiederholungsfall oder beim Verdacht einer nicht durchgeführten Behandlung verlangen wir ein ärztliches Attest.

Den „Läuse-Brief“ mit sehr ausführlichen Informationen finden Sie zum Herunterladen hier auf unserer Internetseite.

Beachten Sie bitte auch, dass Geschwisterkinder Überträger sein können und einen entsprechenden Nachweis benötigen, sowie bei ansteckenden Krankheiten der Geschwister zu Hause bleiben müssen.

–   Windpocken:

alle wichtige Informationen finden Sie in dem Merkblatt des Gesundheitsamtes. (Merkblatt) Je nach Verbreitung werden individuelle Anweisungen des Gesundheitsamtes ausgesprochen, die befolgt werden müssen.

Wichtig ist aber die sofortige Information, da diese Krankheit für Schwangere ein hohes Risiko darstellt.

Schwangere Erzieherinnen erhalten ein Beschäftigungsverbot, bis das letzte erkrankte Kind wieder die KITA besucht.

Beachten Sie bitte auch, dass Geschwisterkinder Überträger sein können und einen entsprechenden Nachweis benötigen, sowie bei ansteckenden Krankheiten der Geschwister zu Hause bleiben müssen.

–   EHEC:

Wir können nicht diagnostizieren, was Durchfall oder Erbrechen auslöst. Deshalb gilt die generelle Regel: bei Durchfall und / oder Erbrechen darf das Kind erst 48 Stunden nach dem letzten Auftreten wieder die KITA betreten.

Beachten Sie bitte auch, dass Geschwisterkinder Überträger sein können und einen entsprechenden Nachweis benötigen, sowie bei ansteckenden Krankheiten der Geschwister zu Hause bleiben müssen.

Nicht im IfSG aufgeführt, aber dennoch zu regeln sind:

–   Bindehautentzündung:

Es gibt auch eine ansteckende Form der Bindehautentzündung. Deshalb ist ein ärztliches Attest über eine Behandlung erforderlich. Bei einer bakteriellen Entzündung muss ein Antibiotikum 3 Tage verabreicht werden. Bei einer virulenten Entzündung müssen alle Symptome abgeklungen sein. Solange darf das Kind die Einrictung nicht besuchen.

Da das Gesundheitsamt darauf hingewiesen hat, dass die Augengrippe stark zugenommen hat, empfiehlt sich der Besuch eines Augenarztes, denn die Symptome sind denen der Bindehautentzündung sehr ähnlich. Die durch Adeno-Viren verursachte Erkrankung ist hoch ansteckend, schmerzhaft und  kann nicht behandelt werden. Augenärzte können aufgrund ihrer Erfahrung oft auf unangenehme Diagnoseverfahren verzichten, Kinderärzte nicht.

Beachten Sie bitte auch, dass Geschwisterkinder Überträger sein können und einen entsprechenden Nachweis benötigen, sowie bei ansteckenden Krankheiten der Geschwister zu Hause bleiben müssen.

–   Herpes:

auch hier ist nachzuweisen, dass es keine ansteckende Form ist.

–   Fieber:

Ist keine Krankheit, aber ein Zeichen dafür,  dass Abwehrkräfte mobilisiert werden, und der Ausbruch einer Krankheit bevorsteht, oder eine Gesundung noch nicht abgeschlossen ist. Das Kind muss vor seiner Rückkehr zwei Tage fieberfrei (24 Std.) sein.

Beachten Sie bitte auch, dass Geschwisterkinder Überträger sein können und einen entsprechenden Nachweis benötigen, sowie bei ansteckenden Krankheiten der Geschwister zu Hause bleiben müssen.

-Hand-Mund-Fuß

Bis zum Eintrocknen der Bläschen darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen.

Wir verabreichen keine Medikamente. Es dürfen auch keine Medikamente in den Fächern/Rucksäcken der Kinder gelagert werden.

Gesunde KITA

Gesund – krank – kitafähig  → eine sensible Einschätzung

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Auch die „Bagatellerkrankungen“, die eher als Unwohlsein bezeichnet werden, sind für den Körper belastend. Wie geht es Ihnen mit Schnupfen und Kopfschmerzen in einem Großraumbüro? So stellen Sie sich bitte die Befindlichkeit Ihres Kindes in der KITA vor.

Der Wunsch nach Ruhe und Fürsorge, Nähe zur Mutter oder Vater und Verzicht auf Anstrengung  kann in der KITA nicht entsprochen werden. Zu Hause macht das Kind vielleicht einen „recht fidelen“ Eindruck – es hat immer die Möglichkeit des Rückzugs, vielleicht ist auch das Medikament aufputschend?

Was ist Abwesenheit von Gesundheit?

  • erhöhte Temperatur
  • Verteilung von „Bazillen“- Tröpfcheninfektion beim Anhusten, Schleimabsonderungen
  • verschmieren, Toilettenbrillen beschmieren,
  • die Aufgaben können nicht bewältigt werden.
  • Still sein; keine Lust auf Aktivität
  • starke Anhänglichkeit, schnelles Weinen

Heilen ist ein Prozess der Zeit braucht.

Was ist Gesundheit?

  • Lust am Reden und Spielen
  • Spaß an Bewegung und Aktivität
  • Strahlende Augen
  • Dem KITA-Alltag mit seinen Aufgaben und Erlebnissen gewachsen sein
  • Lärm und Unruhe können ausgehalten werden

Gesund kann ich bleiben, wenn ich es schaffe, negativen Stress zu vermeiden, manchmal inne zu halten und zu entschleunigen.

Sollten bei Ihrem Kind Unverträglichkeiten oder chronische Erkrankungen vorliegen, unterrichten Sie uns bitte. Wir werden dann mit Ihnen besprechen, in wie weit wir Sie unterstützen können.

Chronische Erkrankungen schließen eine Kitafähigkeit nicht aus.

Wenn wir den Eindruck gewinnen, dass es Ihrem Kind nicht gut geht, messen wir ggfs. Fieber und schaffen eine Möglichkeit das Kind hinzulegen. Danach unterrichten wir die Eltern, damit das Kind schnellstmöglich in Ihre Obhut kommt. Unsere Personalausstattung macht eine Einzelbetreuung nicht möglich.

Die KITA ist ein Ort für gesunde Kinder. Zu Stärkung der Abwehrkräfte und zur  gesunden Entwicklung tragen wir mit Elementen unseres pädagogischen Konzeptes bei.

 

eine Zusammenfassung wie auf den Elternabenden:

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte morgens per App, telefonisch oder per Mail in der Kita ab. Die Kitaleitung hat bei gewissen Krankheiten eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt und fragt deshalb nach, woran Ihr Kind erkrankt ist. Wir können einer Ausbreitung von Krankheiten in unserer Kita nur mit Ihrer Hilfe entgegenwirken, deshalb betrachten Sie bitte sorgfältig den Gesundheitszustand Ihres Kindes.

Wenn ein Kind erkrankt ist und dieses ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung hat, muss auch dieses zu Hause bleiben, da es Überträger sein kann.

Scharlach:

  • wir benötigen einen Nachweis, dass ein Antibiotikum verabreicht wird (z.B. eine Kopie des Rezeptes). Da dies ohnehin vom Arzt verschrieben wird, lassen Sie sich bitte gleich einen Nachweis des Arztes ausstellen. Am zweiten Tag der Einnahme darf das Kind wieder in die KITA, wenn es keine Krankheitszeichen mehr hat.
  • Wichtig ist aber die sofortige Information, da diese Krankheit für Schwangere ein hohes Risiko darstellt.

Läuse:

  • Beim Auftreten von Kopfläusen ist die besondere Sorgfalt aller Eltern nötig. Wir erwarten, dass Sie die Kopfhaut aller Kinder mindestens 2x wöchentlich sorgfältig begutachten, solange unser „Läuse-Schild“ im Eingangsbereich aushängt.
  • Wenn bei einem Kind Ihrer Gruppe ein Befund Nissen/Läuse vorliegt, erhalten alle Eltern dieser Gruppe einen „Läuse-Brief“-Info mit der Aufforderung zur Untersuchung. Sobald Sie den Abschnitt bei den Erzieherinnen abgegeben haben, darf das Kind die Gruppe wieder besuchen.

Bindehautentzündung:

Es gibt auch eine ansteckende Form der Bindehautentzündung. Deshalb ist ein ärztliches Attest über eine Behandlung erforderlich. Bei einer bakteriellen Entzündung muss ein Antibiotikum 3 Tage verabreicht werden. Bei einer virulenten Entzündung müssen alle Symptome abgeklungen sein. Solange darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen.

Fieber:

Das Kind muss vor seiner Rückkehr ein Tag fieberfrei sein.

 

Durchfall/Erbrechen

Wir können nicht diagnostizieren, was Durchfall oder Erbrechen auslöst. Deshalb gilt die generelle Regel: bei Durchfall und / oder Erbrechen darf das Kind erst 2 Tage nach dem letzten Auftreten wieder die KITA betreten.